Catering Richter

Nur das Beste für Ihre Gäste...

Impressum

Wir sind ein junges, dynamisches und engagiertes Unternehmen.
Seit 8 Jahren verwöhnen wir unsere Gäste mit einem ehrlichen Lächeln
und verbinden Tradition mit Erfahrung in eine moderne Kochkunst.

 

Anschrift:    Irene Richter
                   Bahnhofstraße 21
                   57392 Schmallenberg

Telefon:      0152-09824125

E-Mail:        info@catering-richter.de

Steuernummer: 334/5077/1349

AGB

1. Geltung 
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Veranstaltungsverträge, die wir mit unseren Kunden schließen. Abweichende Bedingungen unserer Kunden gelten nicht, es sei denn, dass wir uns im Einzelfall schriftlich hiermit einverstanden erklärt haben.

2. Leistungsumfang 
Wir liefern ab 10 Personen. Die vom Kunden mitgeteilte Gästezahl und hierfür vereinbarte Leistung wird 7 Tage vor der Veranstaltung endgültig vertraglich bindend und bestimmt den Leistungsumfang. Eine danach mitgeteilte Änderung der Gästezahl ändert den Leistungsinhalt nur dann, wenn wir uns hiermit schriftlich einverstanden erklären oder vom Kunden gewünschte zusätzliche Leistungen tatsächlich erbringen.

3. Fälligkeit und Verzug 
Das vereinbarte Entgelt ist 14 Tage nach Rechnungsdatum der Rechnung, die wir für unsere Leistungen erstellt haben, zur Zahlung fällig. Ist der Kunde Unternehmer, können wir ab Fälligkeit für ausstehende Beträge Zinsen von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz verlangen.

4. Preise, Zahlung, Inkasso 
Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Wir sind zu einer Preisanpassung berechtigt, wenn unsere Leistung später als vier Monate nach Vertragsabschluss zu erbringen ist und in der Zwischenzeit Löhne oder Kosten sich um mehr als 5 % für uns erhöht haben. Der Kunde ist berechtigt, aufgrund der Preisanpassung den Vertrag zu kündigen, wenn für ihn die Vertragserfüllung hierdurch unzumutbar wird.

5. Termine 
Wir sind bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, so gesteht uns der Kunde eine Toleranz von bis zu 60 Minuten zu.

6. Stornierung 
Bei einer Stornierung durch den Kunden gilt § 649 BGB für unsere gesamte Leistung, wonach wir berechtigt sind, die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen zu verlangen. Der Kunde hat daher bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 15 %, in der Zeit von 30 Tagen bis 20 Tagen 30 %, von 20 Tagen bis 10 Tagen 50 %, 10 Tagen bis 3 Tagen 70 %, am 3. und 2. Tag 90 % der für die Veranstaltung vereinbarten Vergütung an uns zu zahlen. Bei Stornierung am Tage vor dem oder am Veranstaltungstag ist die Vergütung in vereinbarter Höhe zu entrichten. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass wir höhere Aufwendungen erspart haben. Für einen Nutzungsvertrag über Räumlichkeiten gelten bei Stornierung der Veranstaltung die hierin getroffenen Vereinbarungen.

7. Transportkosten 
Der Kunde trägt die Transportkosten für Rücktransport. Wird hierüber keine besondere Vereinbarung getroffen, sind wir berechtigt, die Kosten des Transports zu den Stundensätzen des mit dem Kunden vereinbarten Vertrages zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu berechnen.

8. Gefahrübergang 
Bei Lieferungen von Waren oder Mietgegenständen an einen Veranstaltungsort außerhalb unserer Veranstaltungsräume geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder Verschlechterung bei Unternehmern auf den Kunden über, sobald wir den Liefergegenstand dem mit dem Transport beauftragten Spediteur, oder bei Transport mit eigenen Fahrzeugen, den hiermit beauftragten Mitarbeitern übergeben haben. Bei Verträgen mit Verbrauchern erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe an den Kunden.

9. Mängel 
Waren und Mietgegenstände sind vom Kunden bei Übergabe zu prüfen. Festgestellte Mängel und Fehlmengen sind unverzüglich uns bzw. unseren Mitarbeitern, ggf. auch telefonisch anzuzeigen, damit wir für Abhilfe sorgen können. Geschieht dies nicht, gilt unsere Lieferung als vertragsgerecht durch den Kunden genehmigt. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur bei offensichtlichen Mängeln.

10. Bruch und Verlust 
Entstehen bei der Veranstaltung des Kunden an Gegenständen, die wir dem Kunden zur Verfügung gestellt haben, insbesondere an Mobiliar, Geschirr oder Gläsern, Schäden, ist der Kunde zum Schadenersatz verpflichtet. Bruch und Schwund sind nach dem Neuwert zu ersetzen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Kunde hat für ein Verschulden seiner Gäste, Mitarbeiter oder Personals wie für eigenes Verschulden einzustehen. Hat der Kunde Gegenstände von uns gemietet, ist er verpflichtet, den Mietzins für die ihm übergebene Sache so lange zu entrichten, bis wir sie zurückerhalten, für beschädigte, zerstörte oder verlorene Sachen, bis diese wiederhergestellt oder Ersatz beschafft oder Wertersatz geleistet wurde.

11. Schadenersatzpflicht 
Wir sind dem Kunden zum Schadenersatz wegen Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung nur dann verpflichtet, wenn uns oder einem unserer Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung zur Last gelegt werden kann, es sei denn, dass Schadenersatz wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit verlangt wird. Haftungsausschlüsse oder –Beschränkungen betreffen nicht die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

12. Austauschrecht
Wir sind berechtigt, in unserem Sortiment bzw. unserer Preisliste aufgeführte Spezialitäten gegen gleichwertige auszutauschen, wenn die zu liefernden Spezialitäten zurzeit nicht vorhanden sind und der Austausch zumutbar ist.

13. Mietpreis, Mieteinheit für Veranstaltungsgegenstände 
Die in unseren Angeboten aufgeführten Mieten beweglicher Gegenstände gelten für eine Dauer von 3 Tagen ohne Sonn- und Feiertage (Mieteinheit). Abhol- und Rückgabetag gelten jeweils als ganzer Tag. Nimmt der Kunde den Mietgegenstand über eine Mieteinheit hinaus in Anspruch, sind wir berechtigt, für jede angefangene neue Mieteinheit die Miete erneut in voller Höhe zu erheben.

14. Pflichten des Kunden 
Unser Kunde ist verpflichtet, sofern nichts anderes vereinbart ist, - den Mietgegenstand auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern; - uns sofort zu unterrichten, wenn der Mietgegenstand beschädigt und reparaturbedürftig ist, er hat in diesem Fall jegliche Reparatur zu unterlassen - alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Benutzung des Mietobjekts auf seine Kosten einzuholen.

15. Besichtigungsrecht 
Es bleibt uns vorbehalten, alle von uns gestellten Mietgegenstände jederzeit zu besichtigen, notwendige Maßnahmen zu deren Erhaltung zu treffen und, sofern die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes besteht, diese zurückzunehmen.

16. Nutzung von Mietgegenständen 
Soweit dem Kunden Gegenstände mietweise überlassen werden, darf er diese nur zu dem vereinbarten Zweck und am vertraglich vereinbarten Ort benutzen.

17. Mehrwertsteuer
Alle im Internet genannten Preise gelten ab 10 Personen, wenn nichts anderes genannt wird und enthalten 7 % Mehrwertsteuer. Der Mehrwertsteuersatz erhöht sich auf 19 % bei Geschirrlieferung und Personalleistungen.

18. Nutzung über Räumlichkeiten
Unser Kunde ist verpflichtet, sofern nichts anderes vereinbart ist,- alle Mietgegenstände die sich in dem Raum befinden, auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern; uns sofort zu unterrichten, wenn einer oder mehrere Mietgegenstände beschädigt und reparaturbedürftig sind. Er hat in diesem Fall jegliche Reparatur zu unterlassen. Alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Benutzung des Mietobjekts sind auf Kosten des Kunden einzuholen. Der Kunde ist verpflichtet, entstehenden Müll der Veranstaltung zu entsorgen und das gemietete Objekt besenrein zu übergeben.

19. Letzte Änderungen für Ihre Veranstaltung sind max. bis zu 6 Tage vor der Veranstaltung möglich. Personenservice berechnen wir nach Aufwand mit einem Stundensatz von 30,00 € pro angefangene Stunde je Servicekraft. Wenn nicht anders vermerkt, gelten alle genannten Preise für Bestellungen ab 10 Personen und enthalten 7 % Mwst. Bei Geschirrlieferungen und/oder Personalleistungen erhöht er sich pauschal auf 19 %